Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der f-abelhaft Janina Abel-Bernat (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kunden.
    • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
    • Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Full-Service Werbeagentur. Hierzu gehören die Konzeption von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
    • Die Angebote der Agentur erfolgen freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    • Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.
    • Zusätzlich zu den unter 2.1. genannten Leistungen bietet die Agentur Online- und Offline-Workshops sowie 1:1-Coachings an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Einzelvereinbarung.
  3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
    • Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
    • Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung der Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
    • Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.
  4. Leistungen Dritter
    • Die Agentur ist berechtigt, entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
    • Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur wird den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur so früh wie möglich unterrichten. Die Agentur und der Kunde werden, sofern erforderlich, gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren.
    • Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Die Agentur trifft keine Überwachungspflicht.
    • Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur über.
    • Falls die Agentur Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragt, gelten die Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen deren Geschäftsbedingungen oder Lizenzen durch den Kunden.
  5. Termine und Lieferfristen
    • Fristen und Terminabsprachen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
    • Sofern die Agentur einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.
  6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
    • Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
    • Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
    • Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    • Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
    • Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der Agentur.
    • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
    • Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.
    • Entwürfe & Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht und (soweit nicht anders vereinbart) werden nur einfache Nutzungsrechte übertragen, keine Eigentumsrechte.
    • Falls die Agentur im Rahmen eines Projekts Bilder, Videos, Musik oder andere Inhalte von Drittanbietern verwendet, die unter einer separaten Lizenz stehen, verpflichtet sich der Kunde, diese Lizenzen einzuhalten. Die Agentur informiert den Kunden über etwaige Nutzungsbeschränkungen.
    • Erteilte Freigaben von Designs, Grafiken, Logos oder anderen kreativen Arbeiten durch den Kunden gelten als verbindlich. Nachträgliche Änderungen nach erteilter Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen.
    • Falls der Kunde der Agentur eigenes Material (z. B. Bilder, Logos, Schriftarten, Texte) zur Verfügung stellt, sichert er zu, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen, die durch die Nutzung dieses Materials entstehen.
    • Falls nachträglich rechtliche Probleme bezüglich der Verwendung eines Materials auftreten, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  7. Gewährleistung
    • Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet die Agentur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
    • Es kann in allen Herstellungsverfahren bei farbigen Reproduktionen zu geringfügigen Abweichungen vom Original kommen, die nicht beanstandet werden können, wenn sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt.
    • Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Die Agentur ist von der Haftung freigestellt, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
  8. Haftung
    • Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern die Agentur wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, das heißt auf den Schaden, den die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
    • Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der von der Agentur erarbeiteten und/oder durchgeführten Maßnahmen und/oder vom Kunden selbst zur Verfügung gestellter Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Agentur einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, rechtliche Bedenken bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen nach deren bekannt werden unverzüglich schriftlich dem Kunden zu melden. Sofern eine rechtliche Überprüfung der durchzuführenden Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Rechtsanwalt) oder eine Institution erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit der Agentur hierfür die Kosten.
    • Die Agentur haftet in keinem Fall wegen in den Werbemaßnahmen oder -kampagnen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
    • Die Agentur haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung der Agentur wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für die Agentur ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
    • Die Agentur haftet nicht für Fehlinterpretationen oder abgeleitete Nutzungen der gelieferten Werke durch den Kunden oder Dritte.
    • Nach der Übergabe der Webseite an den Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung für nachträgliche Änderungen, die vom Kunden oder Dritten vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die durch gesetzliche Entwicklungen, technische Anpassungen, Software-Updates oder andere externe Einflüsse notwendig werden.
    • Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Konformität der Webseite nach der Übergabe, insbesondere in Bezug auf das Impressum, Datenschutzvorgaben oder Barrierefreiheit, sofern diese Änderungen nicht im Rahmen eines Wartungsvertrags vereinbart wurden.
  9. Eigentumsvorbehalt
    • Alle im Rahmen des Vertrages gelieferten Arbeiten und Materialien, einschließlich aller fertigen und unfertigen Werke, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum der Agentur.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten und Materialien sorgfältig zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
    • Der Kunde darf die gelieferten Arbeiten und Materialien vor vollständiger Zahlung nicht an Dritte verpfänden oder sicherheitsübereignen.
    • Im Fall der Nichtzahlung behält sich die Agentur das Recht vor, die Arbeiten und Materialien zurückzufordern.
  10. Abnahme der Leistungen
    • Die Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Kunden erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten. Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung über die Fertigstellung zu überprüfen und der Agentur schriftlich zu bestätigen, ob er mit der Leistung einverstanden ist oder Mängel geltend macht.
    • Werden keine Mängel innerhalb der Frist gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
    • Bei festgestellten Mängeln hat der Kunde der Agentur eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel einzuräumen.
    • Sollten die Mängel nicht innerhalb einer vereinbarten Frist behoben werden, kann der Kunde nach schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Preises verlangen.
    • Nach der Abnahme der Leistung sind spätere Reklamationen ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel wurden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
  11. Verwertungsgesellschaften
    Der Kunde führt eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel Gema) direkt ab beziehungsweise erstattet die Gebühren der Agentur, sofern diese von ihr verauslagt wurden.
    Die Leistungen unserer Werbeagentur als Einzelunternehmen unterliegen der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse.
    In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass ich nicht in der KSK versichert bin.
  12. Vergütung und Zahlungsfristen
    • Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
    • Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
    • Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, werden 50% bei Auftragserteilung berechnet und die weiteren 50% nach Fertigstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.
    • Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.
    • Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
    • Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
  13. Kündigung
    • Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
    • Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
  14. Geheimhaltung
    • Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
    • Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.
  15. Wartungsvertrag für Webseiten
    • Nach der Übergabe der Webseite an den Kunden ist die Agentur nicht verpflichtet, für etwaige Änderungen oder Anpassungen der Webseite verantwortlich zu sein, es sei denn, es wurde ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen.
    • Der Wartungsvertrag umfasst unter anderem die regelmäßige Aktualisierung der Webseite, die Installation von Sicherheitsupdates, die Anpassung an gesetzliche Änderungen (z.B. Änderungen im Datenschutzrecht), sowie die Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit und der Funktionsfähigkeit der Webseite.
    • Ohne einen abgeschlossenen Wartungsvertrag übernimmt die Agentur keine Haftung für Mängel oder technische Defekte, die nach der Übergabe der Webseite auftreten, es sei denn, diese Mängel wurden bereits bei der Übergabe festgestellt.
    • Insbesondere übernimmt die Agentur keine Haftung für rechtliche Mängel, die nach der Übergabe der Webseite aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder rechtlichen Vorgaben entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Impressumspflicht, Datenschutzbestimmungen und Barrierefreiheit.
    • Die Agentur wird den Kunden bei Bedarf auf notwendige Anpassungen hinweisen, jedoch ist der Kunde allein für die rechtliche Konformität der Webseite nach der Übergabe verantwortlich, wenn kein Wartungsvertrag vereinbart wurde.
  16. Workshops & Coaching
    • Anmeldung & Vertragsschluss
      Die Buchung eines Workshops oder Coachings erfolgt über die Website der Agentur, per E-Mail oder durch eine individuelle Vereinbarung. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Agentur zustande.
    • Durchführung & Teilnahme
      Online-Workshops und Coachings finden über eine Videokonferenz-Plattform (z. B. Zoom, Microsoft Teams oder eine andere vereinbarte Plattform) statt.
      Der Kunde ist für eine stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und die notwendige Software selbst verantwortlich. Technische Probleme auf Kundenseite entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
      Offline-Workshops finden an einem vorher festgelegten Veranstaltungsort statt. Änderungen des Veranstaltungsortes oder der Durchführungszeit werden rechtzeitig mitgeteilt.
    • Stornierung & Umbuchung
      Eine Stornierung durch den Kunden ist bis 14 Tage vor dem Termin kostenlos möglich.
      Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 Tage vor dem Workshop, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
      Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Workshop oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet.
      Umbuchungen sind bis 7 Tage vor dem Termin kostenlos möglich. Danach wird eine Umbuchungsgebühr von 25 % der Workshop-Gebühr
      Falls ein Workshop durch die Agentur wegen Krankheit oder zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt wird, erhält der Kunde eine vollständige Erstattung oder kann auf einen Ersatztermin ausweichen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    • Nutzungsrechte an Workshop-Materialien
      Alle Unterlagen, Präsentationen und sonstige Inhalte, die im Rahmen der Workshops oder Coachings bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Agentur.
      Eine Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung ist untersagt.
      Die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für persönliche Zwecke.
      Eine Aufnahme von Online-Workshops oder Coachings durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur
  17. Fotografie von Mitarbeitern und anderen Objekten
    • Fotografie von Mitarbeitern:
      • Der Auftraggeber erklärt, dass er über die Einwilligung der abgebildeten Mitarbeiter verfügt, bevor deren Fotos für Werbezwecke, Marketingmaterialien oder Social Media genutzt werden. Diese Einwilligung muss entweder im Vorfeld eingeholt oder dem Auftragnehmer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
      • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der Einwilligung der Mitarbeiter. Sollte ein Mitarbeiter seine Einwilligung nachträglich widerrufen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich informieren, und die betroffenen Bilder werden aus den entsprechenden Materialien entfernt, soweit dies technisch möglich ist.
      • Sollte die Agentur im Auftrag des Kunden Fotos von Mitarbeitern erstellen (z. B. für das Corporate Branding oder Social Media), verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zustimmung zur Nutzung der Bilder im Rahmen der vereinbarten Werbemaßnahmen sicherzustellen. Die Bilder dürfen ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden.
      • Nutzung der Fotos: Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle abgebildeten Personen die Nutzungsrechte an den Fotos für den vorgesehenen Zweck der Werbung und Marketingmaterialien übertragen haben, es sei denn, dies ist bereits durch die Agentur geregelt.
    • Fotografie von anderen Objekten (z. B. Gebäude, Produkte, etc.):
      • Bei der Erstellung von Fotos von Häusern, Gebäuden, Produkten oder anderen Objekten im Rahmen von Werbemaßnahmen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung dieser Objekte. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Nutzungsrechte an abgebildeten Objekten) verletzt werden.
      • Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte zur Fotografie dieser Objekte verfügt und übernimmt die Haftung, sollte dies nicht der Fall sein.
    • Rechte an den Fotos und Nutzungsrechte:
      • Alle durch den Auftragnehmer im Rahmen des Projektes erstellten Fotografien, einschließlich Porträts von Mitarbeitern oder Abbildungen von Objekten, verbleiben im Eigentum der Agentur, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
      • Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages und im vereinbarten Umfang ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern, welches nicht exklusiv und nicht übertragbar Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
      • Die Fotos dürfen nicht verändert oder weiterverwendet werden, es sei denn, dies ist explizit im Vertrag geregelt. Die Mehrfachnutzung oder Nutzung für andere Projekte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.
    • Haftungsausschluss:
      • Die Agentur haftet nicht für rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung der Bilder entstehen, wenn der Auftraggeber die erforderlichen Zustimmungen nicht eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung von Personenbildern oder Objektfotos ohne ausreichende Einwilligung geltend gemacht werden.
      • Rückgabe und Löschung der Fotos:
        Nach Beendigung des Projektes werden alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder oder Fotos von Mitarbeitern oder Objekten auf Wunsch des Auftraggebers entweder zurückgegeben oder sicher gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Dies gilt auch für digitale Kopien der Fotos.
  1. Schlussbestimmungen
    • Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
    • Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
    • Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
    • Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Bitburg, Deutschland